OS/P Solution: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen, Hardware und Software

 

1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen OS/P Solution GmbH, nachstehend OS/P genannt, und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Absprachen, die während der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens OS/P nicht ausdrücklich widersprochen wird. Will der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen, so hat er dies OS/P vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bedingung diejenige, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

 

2. Angebote und Vertragsabschlüsse

Angebote von OS/P sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung von OS/P zustande. Kostenvoranschläge werden von OS/P nach bestem Wissen und unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen erstellt. Nebenabreden und mündliche Erklärungen, sowie Garantien und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Zur Erteilung dieser sind nur der Geschäftsführer oder die Geschäftsleitung von OS/P bevollmächtigt. Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind Circa-Angaben, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert sind.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung gelten die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise, sofern nicht anders vereinbart. Sofern nicht eine andere Zahlungsweise gestellt wird, ist die Rechnung nach den dort aufgeführten Zahlungszielen fällig. Bargeldlose Zahlungen werden erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung gültig. Bei Zahlungsverzug erhebt OS/P Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Ein höherer oder geringerer Schaden kann von beiden Vertragsparteien geltend gemacht werden und ist vorbehalten. Bei Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich OS/P vor, die Leistungserbringungen bis zur Begleichung der Schuld, einer Vorauszahlung oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung einzustellen. OS/P behält sich vor, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurück zu treten, sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung und nach Wahrung einer gesetzten Frist nicht seinen Pflichten nachkommen. OS/P behält sich vor, Preissenkungen oder Preiserhöhungen seiner Lieferanten an den Auftraggeber weiterzugeben. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist unzulässig.

 

4. Lieferungen

Die Auslieferung von Produkten erfolgt nach Herstellerspezifikation und der am Tag des Vertragsschlusses aktuellen Version. Sofern nicht schriftlich vereinbart, obliegt die Verantwortung der Auswahl von Produkten zur Zweckerfüllung dem Auftraggeber. Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

Alle Liefertermine unter Vorbehalt,

  • dass eine Lieferung OS/P selbst rechtzeitig und richtig zugestellt wird.
  • dass keine unvorhersehbaren Umstände die Erfüllung behindern.
  • dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
  • dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung keine Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages verlangt.

Kann ein verbindlicher Liefertermin nachweislich aus einem der oben genannten Umstände nicht eingehalten werden, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Dem Auftraggeber steht ein Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er OS/P nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Die Mitteilung der Nachfrist und die Rücktrittserklärung hat OS/P gegenüber schriftlich zu erfolgen. Ist OS/P die Vertragserfüllung aus einem der oben genannten Umstände ganz oder teilweise unmöglich, so ist OS/P berechtigt nach eigener Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. OS/P behält sich die Möglichkeit der Teillieferung vor. Ist die Zustellung einer Lieferung per Spedition erforderlich und ist keine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen, erfolgt die Zustellung nach dem Ermessen von OS/P. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Verlässt die Ware das Lager von OS/P oder bei Direktlieferung das des Lieferanten, geht die Gefahr und die Schuld an den Auftraggeber über. Dies gilt auch bereits mit der Erklärung der Versandbereitschaft, wenn die Zustellung durch Verschulden des Auftraggebers verzögert wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe durch den Lieferanten zu überprüfen und Transportschäden und etwaige Beschädigungen an der Verpackung OS/P schriftlich zu melden. Dies gilt auch für verdeckte Schäden, die sich erst später zeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für alle aus dieser Obliegenheitsverletzung resultierenden Kosten.

 

5. Dienstleistungen

Dienstleistungen durch OS/P erfolgen telefonisch, per Fernzugriff oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers. Die Art und der Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgt dabei nach dem Ermessen von OS/P, auf der Grundlage der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Dienstleistungen werden innerhalb der Öffnungszeiten von OS/P erbracht. Außerhalb dieser Öffnungszeiten, werden Dienstleistungen zu gesonderten Konditionen erbracht. Die Konditionen der Dienstleistungen sind der „Preisliste für IT-Dienstleistungen“ zu entnehmen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von OS/P an den Auftraggeber, die aus der Geschäftsbeziehung resultieren, bleiben gelieferte Waren Eigentum von OS/P. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu versichern, so lange diese unter dem Eigentumsvorbehalt von OS/P steht. Eine Versicherung der Waren ist nach Aufforderung gegenüber OS/P nachzuweisen. Im Schadensfall geht der Versicherungsanspruch des Auftraggebers an OS/P über. Dem Auftraggeber ist die Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware untersagt. Im Falle von Pfändungen oder Beschlagnahmungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von OS/P hinzuweisen und OS/P umgehend zu informieren.

 

7. Gewährleistung

OS/P gewährleistet für alle Kaufgegenstände (und Werke), dass diese frei von Mängeln sind, welche den Wert oder die grundsätzliche Tauglichkeit mindern und verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, so steht dem Auftraggeber der Rücktritt oder die Minderung nach §§ 437 Nr.2, 440, 441 BGB zu. Der Rücktritt aufgrund fehlgeschlagener Nacherfüllung setzt wenigstens drei Versuche mit einer angemessenen Frist für die Nachbesserung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel voraus. Schadenersatz in Einheit mit Gewährleistungsansprüchen wird nur geleistet, wenn OS/P den Schaden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei unerheblichem Mangel ist der Rücktritt für den Auftraggeber ausgeschlossen. Die in Handbüchern, Angebotstexten und Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenden Abbildungen, Beschreibungen, Erklärungen und technischen Daten basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller und stellen keine Zusicherung dieser Eigenschaften dar. OS/P kann grundsätzlich diese Eigenschaften nicht garantieren. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Auftraggeber im Sinne von § 14 BGB 12 Monate ab Tag der Übergabe. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 24 Monate ab Tag der Übergabe. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen nach § 377 HGB der handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügefrist, auch wenn eine Einweisung in den Betrieb des Liefergegenstandes und die erbrachte Leistung ausgeblieben ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kauf- und Mietgegenstände, sowie sonstige Leistungen bei Übergabe oder Abnahme sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel OS/P schriftlich zu melden. Zeigt sich ein Mangel später, hat die Anzeige darüber unverzüglich nach dem Auftreten schriftlich bei OS/P zu erfolgen. Zeigt der Auftraggeber diesen Mangel gegenüber OS/P nicht an, so gilt die Leistung auch mit dem Mangel als genehmigt. Hat der Auftraggeber OS/P wegen Gewährleistungsansprüchen unrechtmäßig in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber die OS/P hierdurch entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen bei nicht von OS/P schriftlich genehmigten Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, sowie bei dem Einsatz von nicht durch OS/P gelieferte oder genehmigte Materialien, Geräte oder Zusatzeinrichtungen in Liefergegenständen oder Leistungen von OS/P. Die Lieferung einer nicht deutschsprachigen Bedienungsanleitung ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in einer anderssprachigen Version lieferbar ist. Waren werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in der Hersteller- bzw. Werkskonfiguration geliefert.

 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Insofern die Leistungserbringung vor Ort erfolgt, räumt der Auftraggeber OS/P die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen ein. Während der Vorbereitung und der Erbringung der Leistungen gewährleistet der Auftraggeber jede notwendige und zumutbare Unterstützung gegenüber OS/P, sowie die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde hat für angemessene Umfeld Bedingungen und eine ordnungsgemäße Nutzung und Nutzbarkeit der für die Vertragserfüllung erforderlichen Geräte und/oder Programme Sorge zu tragen. Vor den von OS/P durchzuführenden Arbeiten wird eigenverantwortlich durch den Kunden eine Datensicherung für die relevanten Programme und Geräte auf einen externen Datenträger durchgeführt. Der Auftraggeber stellt während der Arbeiten alle für deren Durchführung relevanten Einrichtungen auf seine Kosten zur Verfügung. Ebenfalls wird OS/P auf Wunsch eine Liste autorisierter Ansprechpartner des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erwirbt die Lizenzrechte für zu installierende Software bei einem Release Wechsel und erkennt die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller für von OS/P gelieferte Fremdsoftware an.

 

9. Haftung

Wenn die von OS/P abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden nicht abdeckt und nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind, haftet OS/P nur für OS/P gesetzlich zuzurechnende Schäden in Folge von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Für unvorhersehbare oder vertragsuntypische Folgeschäden und vom Kunden beherrschbare Schäden übernimmt OS/P keine Haftung. Bei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen ist ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers zu berücksichtigen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine sachgemäße Datensicherung oder eine unverzügliche und umfassende Fehlermeldung durch den Auftraggeber hätte verhindert werden können. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik durch den Auftraggeber, um den gesamten Datenbestand oder einzelne Daten vor Schäden, Zugriff Unbefugter oder Verlust zu bewahren. Für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Hard- und Software garantiert OS/P nicht. Insbesondere nicht, wenn aufgrund von Störungen oder zu Reparatur- und Wartungszwecken EDV-Anlagen oder Teile dieser, auch während der produktiven Geschäftszeiten des Auftraggebers, abgeschaltet oder beeinträchtigt werden. Eine Haftung von OS/P ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

10. Lizenz-, Schutz- und Urheberrechte

Sämtliche lizenz- und urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Datenverarbeitungsprogrammen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen, Angebotsunterlagen und sonstigen Unterlagen verbleiben bei OS/P. Dritten dürfen durch den Auftraggeber diese Leistungen und Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.

 

11. Beweismittel

Elektronisch bei OS/P gespeicherte Daten, insbesondere auch Auftraggeber spezifische Daten, sind als Beweismittel zulässig.

 

12. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Kunde und OS/P verpflichten sich über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Inhalte von Verträgen und die aus deren Erfüllung erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu wahren. Eine Weitergabe dieser Inhalte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der anderen Seite. Die Geheimhaltungsverpflichtung behält auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihre Gültigkeit.

 

13. Import und Export

Von OS/P gelieferte Produkte, Technologien, Software und Datenträger und unmittelbare Produkte von technischen Datenträgern, die direkt oder indirekt aus den USA importiert wurden, unterliegen der Einhaltung der US Ausfuhrbestimmungen und der gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung. Eine Ausfuhr oder Wiederausfuhr entgegen der gültigen US-amerikanischen, europäischen und nationalen Ausfuhrbestimmungen ist ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde untersagt. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung der erworbenen Waren seitens des Endabnehmers.

 

14. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Erklärungen, Vertragsergänzungen, Zusicherungen und Garantien werden nur gültig wenn sie von OS/P schriftlich bestätigt wurden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Übereinkommen der Vereinten Nationen finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Delmenhorst in der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber kann nur mit schriftlicher Einwilligung von OS/P seine Rechte und/oder Pflichten aus einer Geschäftsbeziehung mit OS/P abtreten oder übertragen.

 

Burgwedel, den 1. Januar 2013

 

 

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